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Ein Klick kann alles verändern

Das gilt nicht nur für Ihr Leben, sondern auch für Ihre Registrierung als Organspender*in. Sie sind völlig frei in Ihrer Entscheidung und haben die Möglichkeit, Ihre Wünsche mit nur einem Klick klarzustellen. Indem Sie menschliches Körpermaterial spenden, können Sie einer anderen Person, die es benötigt, helfen. Melden Sie sich mit Ihrer e-ID oder itsme an. 

Warum ist die Registrierung Ihrer Entscheidung wichtig?

Nach Ihrem Tod prüft die Organdatenbank, ob Sie Ihre Wahl zu Lebzeiten offiziell registriert haben. Ist dies nicht der Fall, werden Ihre Angehörigen dazu befragt. In so einem emotional schwierigen Moment kann das für sie sehr belastend sein. Menschliches Körpermaterial ist überaus wertvoll. Es kann Leben verbessern und sogar retten. Ein*e Spender*in kann bis zu 8 Menschen retten und die Lebensqualität von etwa 100 Menschen verbessern. Registrieren Sie daher jetzt Ihre Entscheidung.

- Papa von Diego

Diego hat im Alter von 12 Jahren mehrere Leben gerettet. Er ist ein Held. Es gibt viele wie ihn, alle anonym, ohne Medaillen.

Wie würden Sie empfinden, wenn Sie eine Entscheidung für eine*n Angehörige*n treffen müssten?

Oder braucht vielleicht jemand von Ihren Angehörigen eine Spende?

Sie können Ihre lebenswichtigen Organe spenden, also Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse usw. und damit Leben retten und verbessern.

Sie können auch anderes menschliches Körpermaterial spenden, z. B. Herzklappen, Hornhaut, Haut, Knochen usw. Dieses dient dann der Transplantation bei einer anderen Person.

Sie können menschliches Körpermaterial spenden, um zur Entwicklung innovativer beizutragen.

Ihr menschliches Körpermaterial kann auch der wissenschaftlichen Forschung dienen.

Finden Sie heraus, welche 4 Spendenmöglichkeiten Sie haben

Sie können sich auch nur für eine dieser Optionen entscheiden und Ihre Entscheidung zu diesen Punkten unabhängig voneinander registrieren.

Häufig gestellte Fragen

 

  1. Drei Ärzte, unabhängig von den Entnahme- und Transplantationsteams, müssen den Hirntod oder den Herztod feststellen und bestätigen. 
  2. Der Tod muss der Familie mitgeteilt werden. 
  3. Die Datenbank von Orgadon wird konsultiert, um zu prüfen, ob die verstorbene Person zu Lebzeiten offiziell ihre Entscheidung angegeben hat: Einwilligung oder keine Einwilligung zur Organspende. 
  4. Wenn die verstorbene Person nicht in Orgadon registriert ist, werden die Angehörigen über die Möglichkeit einer Spende informiert. Wenn die Angehörigen mitteilen, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten mündlich oder auf andere Weise widersprochen hat, wird das Verfahren gestoppt. 
  5. Wenn der/die Spender*in zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, können die Organe oder anderes menschlichen Körpermaterial entnommen werden. 
  6. Der Leichnam der verstorbenen Person wird mit Respekt behandelt und schnellstmöglich der Familie zurückgegeben. 

 

In Belgien kommt prinzipiell jede*r Bürger*in als mutmaßliche*r Spender*in in Frage, außer wenn eine ausdrückliche Weigerung bekannt ist. Jede Person, die seit 6 Monaten im Melde- oder Ausländerregister eingetragen und in der Lage ist, ihren Willen zu äußern, kann ihre Entscheidung registrieren lassen.
 
Bei Minderjährigen können die Erziehungsberechtigten gegen die Entscheidung Einspruch erheben, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Dann kann es seine eigene Entscheidung treffen. 
 
Die Spende ist anonym und erfolgt ohne Entgelt
 
Die medizinischen Kosten werden NICHT von der Familie der spendenden Person übernommen, sondern von den Personen, welche die Organe und Körpermaterial empfangen. 
 
Die Gesetze wurden 1986 (Organspende) und 2008 (Spende anderer Arten von menschlichen Körpermaterialien) erlassen.

Nein, von nun an können Sie Ihre Willenserklärung zu Spenden auf 3 verschiedene Arten registrieren.  

  1. Online bei klickfurorganspende.be 

  1. Im Rathaus Ihres Wohnsitzes 

  1. Bei Ihrem (Haus-)Arzt 

Bei Minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen kann der/die gesetzlichen Vertreter*in der Entnahme von Organen oder anderem menschlichen Körpermaterial widersprechen. Dies kann nur im Rathaus des Wohnorts der Person bzw. des/der Minderjährigen oder über den behandelnden Arzt erfolgen. Diese Erklärung kann nicht online abgegeben werden. Der/die Vertreter*in kann keine „ausdrückliche Zustimmung“ zur Spende geben, sondern nur einen Widerspruch anmelden. 

Für Minderjährige bleibt dieser Widerspruch so lange gültig, wie er nicht von seinem/ihrer gesetzlichen Vertreter* in oder von ihm/ihr selbst widerrufen wird. Sobald diese Person volljährig wird, kann sie ihre eigenen Entscheidungen treffen. 

Nein. Ist der/die Patient*in offiziell als Spender*in registriert, wird nach seinem/ihrem Tod eine vollständige medizinische Untersuchung durchgeführt. Daraufhin wird festgelegt, welche Organe oder andere menschliche Körpermaterialien für eine Spende und Transplantation in Frage kommen. Es gibt zahlreiche Spender*innen, die über 80 Jahre alt sind.

Nein. Die Spende des Körpers an die Wissenschaft dient der Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe (Studierenden der Medizin, Chirurg*innen usw.). Dies gibt ihnen die Möglichkeit, den menschlichen Körper besser zu verstehen oder sich mit bestimmten chirurgischen Techniken vertraut zu machen. Eine Erklärung zur Körperspende für die Wissenschaft muss an einer medizinischen Fakultät abgegeben werden.

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